Allgemeine Geschäftsbedingungen für FCS Stakingdiensten


Wichtig: Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei Auslegungsfragen und Streitigkeiten gilt ausschließlich der deutsche Vertragstext. Lesen Sie die Geschäftsbedingungen auf Englisch hier.


Important: These GTCs have been drafted in both German and English. In the event of any disputes arising between the two versions, the German version shall supersede and replace in its entirety any interpretation or ambiguity. Click here to access the English-language version.


Mit jeder Delegation von Kryptowerten oder Proxy Rechten an Validator Nodes, die von der Finoa Consesus Services GmbH, Rosenstraße 2, 10178 Berlin Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der HRB 241364 B („Validator“), betrieben werden, erkennt der Kunde die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Finoa Consesus Services Stakingdiensten (nachfolgend „Finoa Consesus Services -AGB“) an


Präambel


Delegated Proof of Stake (DPoS) (teilweise auch als Nominated Proof of Stake (NPoS) bezeichnet) ist ein Blockchain-Konsensmechanismus, der es den Inhabern von Kryptowerten (im Folgenden als "Infrastruktur" bezeichnet), ermöglicht, Kryptowerte an Stakinganbieter zu delegieren, ohne ihre Kryptowerte zu übertragen, wobei diese Drittvalidatoren den Inhabern von Kryptowerten die entsprechende technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, damit sie ihre Kryptowerte einsetzen können und so potenziell Belohnungen (im Folgenden als "Staking Rewards" bezeichnet) generieren, die die Inhaber von Kryptowerten vom Blockchain-Netzwerk erhalten.


Der Validator betreibt eine technische Infrastruktur, die den Betrieb bestimmter ausgewählter unterstützter Blockchain-Netzwerke (im Folgenden als "Unterstützte Netzwerke" bezeichnet) unterstützt und dadurch Kryptowerte-Inhabern von Unterstützten Netzwerken ermöglicht, Staking Rewards zu verdienen (auch als "Validierungsdienst" bezeichnet). Die Unterstützten Netzwerke sind auf finoa.io/staking-delegation aufgeführt.


Der Kunde besitzt Kryptowerte von mindestens einem der Unterstützten Netzwerke und möchte seine Kryptowerte von diesem oder mehreren Netzwerken (im Folgenden "gewähltes Netzwerk") an den Validator delegieren, um seine Stakingrechte auszuüben und sich dadurch für den Erhalt zukünftiger Staking Rewards von diesem Netzwerk zu qualifizieren.


Für die Validierungsdienste erhält der Validator eine Gebühr (im Folgenden "Validierungsgebühr") von den unterstützten Netzwerken. Die Validierungsgebühr ist eine Vergütung, die auf einer "Validierungsrate" auch bekannt als “Commission” basiert, die ein variabler Prozentsatz ist, der auf die Staking Rewards angewendet wird.


1. Wechselseitige Verpflichtungen


1.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet sich der Validator:


• die Hard- und Software zu betreiben, die notwendig ist, um die Infrastruktur für jedes der Unterstützten Netzwerke (im Folgenden "Validator Nodes") zu betreiben und zu warten, um dem Kunden generell zu ermöglichen, Staking Rewards zu erhalten. Zur Klarstellung: Es liegt im Ermessen von Validator, die Unterstützten Netzwerke auszuwählen und die Unterstützung eines Unterstützten Netzwerks mit angemessener Vorankündigung zu beenden;


• sich nach besten Kräften bemühen, von den Unterstützten Netzwerken als Validator Node ausgewählt zu werden;


• seine Entscheidung, die Unterstützung eines unterstützten Netzwerks zu beenden, mindestens drei Monate im Voraus zu veröffentlichen;


• die Validierungsdienste in einer sorgfältigen und professionellen Weise zu erbringen. Der Validator wird hierbei angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Leistung und Verfügbarkeit des Validierungsdienstes zu schützen;


• jeden Validator Node mit einer Betriebszeit von 99 % pro Monat zu betreiben (im Folgenden "Betriebszeitrate"). Dies bedeutet, dass jeder Validator Node nicht mehr als 7,2 Stunden pro Monat nicht verfügbar ist.


1.2 Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der Kunde verpflichtet:


• für die ständige Sicherheit seiner Konten und Schlüssel verantwortlich sein;


• dem Validator die Ausübung von Governance-Rechten erlauben, falls anwendbar;


• dem Validator zu erlauben, bei der Wahl eines bestimmten Validator-Nodes als Bevollmächtigter zu fungieren, und dem Validator ausdrücklich zu erlauben, zur Erhöhung der Effizienz der Delegation zwischen eigenen Validator-Nodes und Validator-Nodes ausgewählter Partner zu wählen, falls anwendbar;


• die Staking Rewards des gewählten Netzwerks zu beanspruchen, falls notwendig;


• für die Zahlung aller Steuern, Gebühren und Zuschläge, wie auch immer bezeichnet, verantwortlich zu sein, die auf die Verwendung der durch die Nutzung der Validierungsdienste durch den Kunden erhaltenen Staking Rewards erhoben werden oder darauf beruhen;


• jederzeit alle Gesetze einzuhalten, die für die Leistungen in diesem Vertrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anti-Geldwäsche-Verpflichtungen, anwendbar sind;


• seine Kryptowerte zu entstaken, falls der Validator die Einstellung der Unterstützung eines Unterstützten Netzwerks bekannt gibt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er nach dem Ende der Unterstützung eines Unterstützten Netzwerks keine Staking Rewards mehr erhält und dass der Validator nicht für verpasste Rewards oder Slashing-Ereignisse nach dem Ende der Unterstützung eines Unterstützten Netzwerks haftet.


2. Zusicherungen des Kunden


2.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Staking Rewards nur dann verdient werden, wenn ein Gesamtbetrag an Kryptowerten an den ausgewählten Validator Node delegiert wird, der ausreicht, um diesen Validator Node aktiv zu halten (im Folgenden "Mindesteinsatz"). Der Validator kann nicht garantieren, dass ein solcher Mindesteinsatz zu jeder Zeit an die von Validator betriebenen Validator Nodes delegiert wird. Der Kunde erkennt außerdem an, dass die Höhe der zu verdienenden Staking Rewards nicht garantiert werden kann, sondern von verschiedenen Faktoren abhängt. Selbst wenn beispielsweise der Mindesteinsatz an einen Validator Node delegiert wird, hängt die Höhe der vom Netzwerk zu verteilenden Staking Rewards von der Gesamtsumme der Kryptowerte eines Netzwerks ab, auf die gestakt wird.


2.2 Durch die Teilnahme am Staking kann der Kunde im Vergleich zu anderen Anlageprodukten relativ hohe Renditen in Form der Staking Rewards erzielen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur aufgrund der mit dem Staking verbundenen Risiken möglich ist. Die mit dem Staking verbundenen Risiken hängen im Wesentlichen auch von den Spezifikationen des jeweiligen Netzwerkes sowie der Performance des gewählten Nodes ab. Generell ist jedoch mit den folgenden Risiken zu rechnen:


Beim Staking kann es zu einem (teilweisen) Verlust der eingesetzten Crypto Assets oder zu einem Verlust der Staking Rewards kommen. Dies ist der Fall, wenn der Validator Node gegen die geltenden Regeln oder technischen Anforderungen des jeweiligen Blockchain Netzwerkes verstößt und dafür von der Blockchain Netzwerk "bestraft" wird. Eine "Bestrafung" durch das Blockchain Netzwerk ist derzeit in folgenden Fällen denkbar:


• "Liveness-Fehler": Ein Liveness-Fehler tritt u.a. dann auf, wenn der Validator die notwendige Verfügbarkeit des von ihm betriebenen Validator Nodes nicht sicherstellt und die Validierung einzelner oder mehrerer Blöcke auf der Blockchain verpasst.


• "Sicherheitsfehler": Ein Sicherheitsfehler tritt unter anderem auf, wenn dieselben Blöcke zweimal oder öfter signiert werden. Solche Sicherheitsfehler werden auch als "Double-Baking", "Double-Signing" oder "Double-Endorsing" bezeichnet.


• Während des Staking kann der Kunde in der Regel keine Übertragungen der aktiv eingesetzten Kryptowerte veranlassen, so dass er z.B. auf Wertveränderungen (Tauschwert, Geldwert) nicht reagieren kann, z.B. durch Verkauf der eingesetzten Kryptowerte. Vielmehr muss der Kunde in der Regel - unter Einhaltung von Fristen und anderen Bedingungen - zuerst die delegierten Kryptowerte entstaken, bevor ein Transfer der Kryptowerte möglich ist.


2.3 Der Kunde erkennt an, dass der Validator nur das nicht-verwahrende, d.h. non-custodial, Staking unterstützt und die Parteien vereinbaren hiermit, dass der Validator in keinem Fall als Verwahrer der vom Kunden gestakten Kryptowerte fungiert oder als solcher angesehen wird. Für den Fall, dass eines der unterstützten Netzwerke zu einem verwahrenden, d.h. custodial, Staking wechselt, ist der Validator berechtigt, die Unterstützung dieses unterstützten Netzwerks sofort zu beenden.


2.4 Der Validator ist kein Vermögensverwalter oder Anlageberater für den Kunden. Der Validator gibt dem Kunden keine Empfehlungen in Bezug auf Finanzdienstleistungen, Investitionen, Steuern, Rechtsfragen oder Buchhaltung. Insbesondere ist die technische Unterstützung eines bestimmten Netzwerks nicht als eine Empfehlung zum Kauf von Kryptowerten dieses Netzwerks zu verstehen.


2.5 Da es sich beim Staking um einen relativ neuen Mechanismus handelt, ist derzeit nicht absehbar, ob und in welchen Fällen Validator oder andere vom Validator eingeschaltete Dritte eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der entsprechenden Behörden in ihren Heimatländern benötigen werden. Derzeit verfügen Validatoren nicht über eine solche Erlaubnis, da sie sich als Anbieter von Informationstechnologie (IT) verstehen. Daher verfügt der Validator derzeit nicht über eine Lizenz für Validierungsleistungen.


2.6 Die Unterstützten Netzwerke können, wie andere dezentrale Open-Source-Blockchains Netzwerke und Blockchain-Protokolle, "Forks" unterliegen. Forks treten auf, wenn einige oder alle Personen, die die Software-Clients für ein bestimmtes Blockchain Netzwerk ausführen, einen neuen Client oder eine neue Version eines bestehenden Clients annehmen, der: (a) die Regeln des Netzwerks in rückwärtskompatibler oder rückwärtsinkompatibler Weise ändert, was sich darauf auswirkt, welche Transaktionen zu späteren Blöcken hinzugefügt werden können, wie spätere Blöcke zur Blockchain hinzugefügt werden oder andere Angelegenheiten, die den zukünftigen Betrieb des Protokolls betreffen; oder (b) frühere Blöcke umorganisiert oder ändert, um die Geschichte der Blockchain zu verändern. Einige Forks sind "umstritten" und können daher zu zwei oder mehr dauerhaften alternativen Versionen des Netzwerks oder der Blockchain führen, von denen jede als legitime oder echte Fortsetzung des Originals angesehen oder behauptet werden kann. Der Validator ist möglicherweise nicht in der Lage, das Auftreten oder den Ausgang von Forks des Netzwerks vorherzusehen, zu kontrollieren oder zu beeinflussen, und übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Risiko, Haftung oder Verpflichtung. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, übernimmt der Validator keine Verantwortung, den Kunden über anstehende, drohende oder tatsächliche Forks zu informieren. Der Validator reagiert auf Forks nach eigenem und freiem Ermessen und hat keine Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Kunden, wenn eine solche Reaktion dem Validator zum Nachteil des Kunden nützt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, umfassen die möglichen und zulässigen Reaktionen des Validators auf einen Fork unter anderem: (i) weiterhin als Validator auf beiden Netzwerken zu fungieren; (ii) nur auf einem Netzwerk als Validator zu fungieren; (iii) nicht mehr auf beiden Netzwerken als Validator zu fungieren; oder (iv) auf der Grundlage verschiedener Faktoren von der Funktion als Validator auf einem solchen Netzwerk zur Funktion als Validator auf dem anderen Netzwerk zu wechseln oder umgekehrt. Im Falle einer Abspaltung des Netzwerks ist es möglich (aber nicht garantiert), dass dieselbe Anzahl von Kryptowerten, die auf dem ursprünglichen Netzwerk an den Validator delegiert wurden, standardmäßig an den Validator auf der abgespaltenen Kette delegiert werden. Für den Fall, dass der Validator nicht beide Netzwerke unterstützt, können die Validierungs- und Stimmrechte des Kunden auf dem Netzwerk, die der Validator nicht unterstützt, nicht ausgeübt werden, und der Kunde kann vorübergehend oder dauerhaft Kryptowerte, Staking-Belohnungen oder Transaktionsgebühren auf dem nicht unterstützten Netzwerk verlieren. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, sich unabhängig über mögliche Forks zu informieren und seine eigenen Interessen in diesem Zusammenhang zu verwalten, einschließlich des möglichen Rückzugs einer Delegation an die Adresse des Validator Nodes des Validators auf einer Fork, die der Validator nicht unterstützt.


2.7 Der Kunde erkennt ferner an, dass:


• er Kenntnisse über die Blockchain-Technologie, des Einsatzes, der Validierung, der Konten, der Schlüssel und der Einzelheiten der vom Validator angebotenen Dienstleistungen verfügt;


• er sich ausreichend über das Staking und die damit verbundenen Risiken informiert hat, allein aufgrund dieser Informationen entschieden hat, ob er am Staking teilnimmt und anerkennt, dass es in seiner Verantwortung liegt, sich über mögliche Änderungen der mit dem Staking verbundenen Risiken zu informieren;

• es in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt, die eingesetzten Kryptowerte zu überwachen und, falls erforderlich, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um seine Kryptowerte rechtzeitig und unter Einhaltung der festgelegten Fristen zu entstaken.


• die mit der Blockchain verbundenen Technologien und Aktivitäten neu, experimentell und spekulativ sind und dass eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Anwendung des Rechts auf sie besteht;


• er seine eigene gründliche Untersuchung des im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Validierungsdienstes, des Blockchain-Netzwerks, für das der Validator seine Dienstleistungen erbringt und aller anderen Angelegenheiten, die für das Angebot und den Erhalt von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung relevant sind, durchgeführt hat;


• nichts in der Zusammenarbeit zwischen dem Validator und dem Kunden schafft eine Gesellschaft, ein Joint Venture, eine Partnerschaft oder eine andere Form eines gemeinsamen Unternehmens, ein Arbeitsverhältnis, ein Franchise- oder Treuhandverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien hat das ausdrückliche oder stillschweigende Recht oder die Befugnis, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen zu übernehmen oder zu begründen oder die andere Partei an eine Verpflichtung, einen Vertrag, eine Vereinbarung oder ein Versprechen mit einer dritten Partei zu binden.



3. Haftungsbegrenzung


3.1 Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 3 eingeschränkt.


3.2 Der Validator haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.


3.3 Soweit der Validator gem. § 3 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Validator bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Validierungsdienste typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Abs. 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten des Validators.


3.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Validators für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe der Summe der von dem Validator in den 12 Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis verdienten Validierungsgebühr unter diesem Vertrag mit diesem Kunden beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.


3.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Validators.


3.6 Soweit der Validator technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


3.7 Die Einschränkungen dieses § 3 gelten nicht für die Haftung des Validators wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


4. Staking Rewards, Validierungsgebühr und Auszahlung


4.1 Die Validierungsgebühr wird auf der Grundlage der durch den Validator für den Kunden ermöglichten Staking Rewards multipliziert mit der für das gewählte Netzwerk geltenden Validierungsrate auch bekannt als “Commission” berechnet. Die für jedes unterstützte Netzwerk geltende Validierungsrate wird auf finoa.io/staking-delegation veröffentlicht. In einigen Fällen wird die Validierungsgebühr vom Netzwerk unabhängig von den Staking Rewards berechnet und/oder in anderen Kryptowerten ausgeschüttet.


4.2 Staking Rewards und die Validierungsgebühr werden automatisch generiert und dem Validator und dem Kunden durch das gewählte Netzwerk zugewiesen oder müssen in einigen Fällen aktiv vom Kunden beim gewählten Netzwerk eingefordert werden.


4.3 Der Validator kann und wird auf Wunsch des Kunden die Gebühren in Kryptowerten des Ausgewählten Netzwerks einschließlich eines Gegenwerts in Euro (EUR) in Rechnung stellen. Auf Wunsch des Kunden kann er die Gebühren - gegebenenfalls gegen eine zusätzliche Gebühr - in anderen Währungen in Rechnung stellen.


4.4 Ist es nach diesem Vertrag erforderlich, den Wert für die Kryptowerte in EUR zu berechnen, so basiert der Wert auf den von CoinGecko (https://www.coingecko.com/) ermittelten Marktpreisen und wird am Ende der monatlichen Zahlungsperiode aufgeschlüsselt, auch wenn diese rückwirkend berechnet werden.


5. Entschädigung


Der Kunde hat den Validator und seine leitenden Angestellten, Beauftragten, Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Klagegründe, Schäden, Bußgeldern, Ansprüchen Dritter, Strafen, Verlusten, Ausgaben, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Verbindlichkeiten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die dem Validator entstehen und die mit einer Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden oder einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherung oder Gewährleistung durch den Kunden oder mit fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seines Personals zusammenhängen oder daraus resultieren.


6. Laufzeit, Kündigung, Pflichten bei Beendigung des Vertrages


6.1 Dieser Vertrag kann – nach Ablauf einer etwaigen Mindestlaufzeit – von jeder der Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch Mitteilung in Textform (§ 126b BGB) an die andere Partei ordentlich gekündigt werden.  


6.2 Jede der Parteien kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.


6.3 Wenn ein Ereignis, das eine Partei an der Erbringung einer Leistung hindert und von dieser nicht zu vertreten ist (§ 276 BGB), länger als fünfzehn aufeinanderfolgende Kalendertage andauert, dann kann die andere Partei diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von fünfzehn Tagen kündigen.


7. Schlussbestimmungen


7.1 Änderungen der FCS-AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (§ 126b BGB) angeboten. Das Angebot kann auch an eine E-Mail-Adresse gesendet werden, die der Kunde dem Validator zu Kommunikationszwecken mitgeteilt hat. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Soweit die Änderungen aufgrund rechtlicher oder technischer Entwicklungen erforderlich sind und die gegenseitigen Kardinalpflichten nicht berühren, gilt die Zustimmung des Kunden als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Der Validator wird den Kunden in seinem Angebot auf diese Wirkung der Zustimmung besonders hinweisen.


7.2 Die Vertragsbeziehung zwischen Validator und Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht). Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.


7.3 Sollte eine Bestimmung dieser FCS AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei der Durchführung dieser FCS AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.


7.4 Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Bei Auslegungsfragen und Streitigkeiten gilt ausschließlich der deutsche Vertragstext.